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Produkt zum Begriff Schenkung:


  • Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
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  • Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
    Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer

    Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.

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  • Verlustabzug bei Immobilien: Liebhaberei vermeiden
    Verlustabzug bei Immobilien: Liebhaberei vermeiden

    Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.

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  • Wie werden Immobilien bei Schenkung bewertet?

    Immobilien werden bei einer Schenkung in der Regel zum Verkehrswert bewertet, der sich aus dem aktuellen Marktwert der Immobilie ergibt. Dieser Wert kann durch verschiedene Methoden ermittelt werden, wie zum Beispiel durch Vergleichswerte von ähnlichen Immobilien in der Umgebung oder durch eine professionelle Immobilienbewertung. Es ist wichtig, dass die Bewertung von einem unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen durchgeführt wird, um mögliche Streitigkeiten über den Wert der Immobilie zu vermeiden. Die genaue Bewertung kann je nach Land und Gesetzgebung variieren, daher ist es ratsam, sich vor einer Schenkung von Immobilien rechtlich beraten zu lassen.

  • Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?

    Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.

  • Wie Schenkung melden?

    Um eine Schenkung zu melden, müssen Sie in der Regel eine Schenkungssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. In dieser Erklärung müssen Sie alle relevanten Informationen zur Schenkung angeben, wie z.B. den Wert des Geschenks und den Bezug zwischen Schenkendem und Beschenktem. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Meldung einer Schenkung einhalten, da andernfalls Strafen drohen können. Falls Sie unsicher sind, wie Sie eine Schenkung korrekt melden sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten.

  • Ist Schenkung Zugewinn?

    Ist Schenkung Zugewinn? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Güterstand der Eheleute. In der Regel zählt eine Schenkung nicht zum Zugewinn, da sie als unentgeltliche Zuwendung betrachtet wird. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Schenkung in einem bestimmten Zeitraum vor der Scheidung erfolgt ist und als Versuch gewertet wird, den Zugewinnausgleich zu umgehen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Schenkungen im Falle einer Scheidung keine Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben.

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    Lenkungsdämpfer mit TÜV-Gutachten

    Lenkungsdämpfer mit TÜV-Gutachten - LSL Lenkungsdämpfer - sicherer geht es nur auf Schienen! Regelmäßig handeln sich Konstrukteure besonders sportlich orientierter Motorräder mit extrem niedrigem Gewicht und immer steileren Lenkkopfwinkeln heftigen Einfluss von Lenkerflattern und Lenkerschlagen ein. Phänomene, die Fahrfreude und Sicherheit beeinträchtigen. Abhilfe verspricht der Lenkungsdämpfer von LSL: Im Rennsport erprobt, hat das leistungsstarke Dämpfungselement die Fachpresse begeistert und sich längst auf der Straße bewährt (7-fach verstellbar). Je nach Modell werden die Lenkungsdämpfer in "titan-eloxiert" rund oder "silber-eloxiert" oval ausgeliefert. Mit TÜV-Gutachten gültig für Deutschland. Achtung: Best.Nr. 10045232 nicht für VTR 1000 SP-2 geeignet! Hinweis: Bei allen mit (*) gekennzeichneten Modellen ist der Lenkungsdämpfer mit einem Superbike-Umbau nicht montierbar Bei allen mit (**) gekennzeichneten Modellen muss der Lenkanschlag begrenzt werden Bei allen mit (***) gekennzeichneten Modellen nur möglich ohne linke Kühlerverkleidung Zusatz-Info: Im Testvergleich "Lenkungsdämpfer" der Zeitschrift PS (Ausgabe 11/2007) wurde der LSL Lenkungsdämpfer für die Yamaha R6 mit insgesamt 7 von 8 möglichen Punkten ausgezeichnet. Fazit der Redaktion: "LSL bietet einen Dämpfer zum Kampfpreis. Er spricht komplett geöffnet fein und sensibel an."

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    Lenkungs Dämpfer mit TÜV-Gutachten

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  • Wann Schenkung anzeigen?

    Wann sollte eine Schenkung angezeigt werden? Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land ab. In vielen Ländern müssen Schenkungen über einem bestimmten Betrag dem Finanzamt gemeldet werden. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren, um mögliche Strafen oder Steuernachzahlungen zu vermeiden. Zudem kann es sinnvoll sein, die Schenkung auch aus rechtlichen Gründen anzuzeigen, um mögliche Streitigkeiten oder Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anzeigepflichten und rechtlichen Konsequenzen von Schenkungen zu informieren.

  • Welche Schenkung ist steuerfrei?

    Welche Schenkung ist steuerfrei? Steuerfrei sind Schenkungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und in gerader Linie Verwandten (z.B. Eltern und Kinder). Zudem sind Schenkungen bis zu einem bestimmten Freibetrag pro Jahr steuerfrei. Dieser Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis. Schenkungen an andere Personen, wie z.B. Geschwister oder Freunde, sind in der Regel steuerpflichtig. Es ist daher wichtig, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Regelungen zu informieren.

  • Was kostet eine Schenkung?

    Eine Schenkung kann unterschiedliche Kosten verursachen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Wert des geschenkten Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem jeweiligen Steuerrecht. In einigen Ländern können Schenkungen steuerfrei sein, solange bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden. In anderen Ländern können jedoch Schenkungssteuern anfallen, die je nach Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis variieren. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Was kostet eine Schenkung in Ihrem konkreten Fall?

  • Wer muss Schenkung melden?

    In Deutschland müssen Schenkungen grundsätzlich vom Beschenkten beim Finanzamt gemeldet werden. Dies dient dazu, dass das Finanzamt die Schenkungssteuer festsetzen kann, falls diese anfällt. Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn der Wert der Schenkung einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Es ist wichtig, dass die Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt gemeldet wird, da sonst Säumniszuschläge drohen können. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen zur Schenkungssteuer und zur Meldepflicht beim Finanzamt zu informieren, um mögliche Bußgelder oder Strafen zu vermeiden.

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